Konjunkturausgleichsrücklage

Konjunkturausgleichsrücklage
Konjunktur|ausgleichsrücklage,
 
ein in konjunkturellen Überhitzungsphasen von Bund und Ländern bei der Deutschen Bundesbank gebildetes unverzinsliches Guthaben, mit dem aus stabilitätspolitischen Gründen Haushaltsmittel stillgelegt werden. Das Stabilitätsgesetz von 1967 sieht als Instrumente einer antizyklischen Fiskalpolitik fakultative Konjunkturausgleichsrücklagen oder freiwillige Konjunkturausgleichsrücklagen nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltsplanung und obligatorische Konjunkturausgleichsrücklagen vor, die aufgrund einer entsprechenden Rechts-VO des Bundes oder aus den Mehreinnahmen bei einer konjunkturpolitisch begründeten Erhöhung der Einkommen- und Körperschaftsteuer zu bilden sind. Die Auflösung der Konjunkturausgleichsrücklagen in Phasen konjunktureller Abschwächung soll die Finanzierung zusätzlicher Ausgaben ermöglichen (Defizitfinanzierung). Konjunkturausgleichsrücklagen wurden bisher lediglich 1969-71 gebildet und bis 1976 wieder vollständig aufgelöst.
 
Im Unterschied zur Konjunkturausgleichsrücklage war der vom 1. 8. 1970 bis 30. 6. 1971 erhobene Konjunkturzuschlag von 10 % auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, dessen Aufkommen bei der Bundesbank stillgelegt wurde, ein rückzahlbarer Zuschlag, somit eher eine Zwangsanleihe. Seine stabilitätspolitische Wirkung war gering, im Hinblick auf die Rückzahlung 1972 sogar eher prozyklisch.

Universal-Lexikon. 2012.

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