Konjunkturausgleichsrücklage
- Konjunkturausgleichsrücklage
Konjunktur|ausgleichsrücklage,
ein in konjunkturellen Überhitzungsphasen von Bund und Ländern bei der Deutschen
Bundesbank gebildetes unverzinsliches
Guthaben, mit dem aus stabilitätspolitischen Gründen Haushaltsmittel stillgelegt werden. Das
Stabilitätsgesetz von 1967 sieht als Instrumente einer antizyklischen
Fiskalpolitik fakultative Konjunkturausgleichsrücklagen oder
freiwillige Konjunkturausgleichsrücklagen nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltsplanung und
obligatorische Konjunkturausgleichsrücklagen vor, die aufgrund einer entsprechenden Rechts-VO des Bundes oder aus den Mehreinnahmen bei einer konjunkturpolitisch begründeten
Erhöhung der Einkommen- und
Körperschaftsteuer zu bilden sind. Die
Auflösung der Konjunkturausgleichsrücklagen in Phasen konjunktureller
Abschwächung soll die
Finanzierung zusätzlicher
Ausgaben ermöglichen (
Defizitfinanzierung). Konjunkturausgleichsrücklagen wurden bisher lediglich 1969-71 gebildet und bis 1976 wieder vollständig aufgelöst.
Im Unterschied zur Konjunkturausgleichsrücklage war der vom 1. 8. 1970 bis 30. 6. 1971 erhobene
Konjunkturzuschlag von 10 % auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer, dessen
Aufkommen bei der Bundesbank stillgelegt wurde, ein rückzahlbarer Zuschlag, somit eher eine
Zwangsanleihe. Seine stabilitätspolitische
Wirkung war gering, im Hinblick auf die Rückzahlung 1972 sogar eher prozyklisch.
Universal-Lexikon.
2012.
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